Vermummungsverbot (§ 9 VersG) in Wien konsequent durchgesetzt – Zukunft der Gegen-Demos?

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Einsatz am Stephansdom: gezielte Störaktion der Antifa aufgelöst.

Am Abend des 21. Februar 2025 am Stephansdom löste die Wiener Polizei eine Gegen-Demo der Antifa auf, die versuchte, einen Trauerzug der Identitären Bewegung in Richtung Stephansdom zu stören. Entscheidend für das Einschreiten war die Vermummung mehrerer Teilnehmer, was einen Verstoß gegen das seit dem 1. Oktober 2017 geltende Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz darstellt. Der Trauerzug fand im Gedenken an die Opfer des jüngsten islamistischen Terroranschlags in Villach statt, bei dem ein 14-jähriger Jugendlicher tödlich niedergestochen und mehrere weitere Personen schwer verletzt wurden.

Vermummung mehrerer Teilnehmer bei der ANTIFA-Gruppe am 21.2.2025.
Bild: Initiative Pro Polizei Österreich, Gewaltbereitschaft-Überwachung

Rechtliche Grundlage: Das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz.

Das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz (§ 2 AGesVG) verbietet es, an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden das Gesicht so zu verhüllen, dass die Identität nicht mehr erkennbar ist. Öffentliche Orte umfassen dabei alle Bereiche, die von einem nicht von vornherein beschränkten Personenkreis betreten werden können, einschließlich Verkehrsmittel wie Busse, Bahnen, Flugzeuge und Schiffe. Ein Verstoß gegen dieses Gesetz kann mit einer Geldstrafe von bis zu 150 Euro geahndet werden. Die Polizei ist befugt, die Entfernung der Verhüllung zu fordern und, falls die Identität nicht festgestellt werden kann oder die Person sich weigert, die Verhüllung abzunehmen, die betreffende Person auf die Polizeistation zu bringen.

Auflösung der Gegen-Demo der ANTIFA am 21.2.2025. Bild: Pro Polizei Österreich

Das Versammlungsgesetz: Schutz der öffentlichen Ordnung.

Zusätzlich zum Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz untersagt das Versammlungsgesetz in den §§ 9 und 9a das Tragen von Vermummungen, Waffen oder Gegenständen, die ausschließlich dazu dienen, Gewalt gegen Personen oder Sachen auszuüben, bei Versammlungen. Die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf einer Versammlung liegt beim Veranstalter und den von ihm eingesetzten Ordnern. In diesem Fall zeigte sich, dass die Organisatoren der Antifa-Gegendemonstration nicht in der Lage waren, ihre Teilnehmer zur Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen anzuhalten.

Vermummung mehrerer Teilnehmer bei der ANTIFA-Gruppe am 21.2.2025. Bild: Pro Polizei Österreich

Gefährdung der Sicherheit: Die Problematik der Vermummung.

Dieses Verhalten der Antifa-Anhänger, die sich wiederholt nicht an gesetzliche Vorgaben halten und durch Vermummung versuchen, ihre Identität zu verbergen, stellt eine ernsthafte Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Es erschwert der Polizei die Strafverfolgung und erhöht das Risiko von Gewalttaten, wie frühere Vorfälle gezeigt haben, bei denen vermummte Demonstranten Polizisten mit Flaschen, Steinen und Böllern attackierten und Schäden an öffentlichen Einrichtungen verursachten.

Die Gruppe der Identitären Bewegung am 21.02. Bild: Pro Polizei Österreich

Warum ist Vermummung bei Demonstrationen verboten?

  1. Erhöhte Gewaltbereitschaft verhindern: Vermummung wird oft genutzt, um sich anonym zu fühlen, was Hemmschwellen für gewalttätiges Verhalten senkt.
  2. Ermöglichung der Strafverfolgung: Wer unerkannt bleibt, kann schwerer für Gesetzesverstöße zur Rechenschaft gezogen werden.
  3. Schutz friedlicher Teilnehmer: Eine transparente Versammlung schützt jene, die friedlich demonstrieren, vor Eskalation durch gewaltbereite Gruppen.
  4. Polizeiliche Lagebeurteilung erleichtern: Ohne Vermummung kann die Polizei schneller erkennen, ob von einzelnen Personen eine Gefahr ausgeht.

Das Vermummungsverbot ist ein wesentlicher Bestandteil zur Sicherstellung geordneter und friedlicher Demonstrationen in Österreich. Menschen, die ihr Recht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen und friedlich demonstrieren, sollten sich klar von vermummten Personen distanzieren und deren Verhalten nicht tolerieren.

Demo und Gegen-Demo – ein nachhaltiges Konzept?

Grundsätzlich ist das Recht auf Versammlungsfreiheit ein essenzieller Bestandteil eines demokratischen Rechtsstaates. Gleichzeitig darf dieses Recht nicht dazu missbraucht werden, um andere Demonstrationen gezielt zu sabotieren oder zu unterbinden.

Die Praxis von „Demo und Gegen-Demo“ birgt erhebliche Konfliktpotenziale und kann die öffentliche Ordnung massiv beeinträchtigen. Insbesondere dann, wenn eine Gegenversammlung nicht darauf abzielt, sachlich eine abweichende Meinung zu vertreten, sondern primär darauf ausgerichtet ist, die ursprüngliche Demonstration zu stören, Teilnehmer einzuschüchtern oder gar zu provozieren. Dies kann nicht nur zu Eskalationen führen, sondern stellt auch eine erhebliche Herausforderung für die Polizeikräfte dar, die die Sicherheit beider Gruppen gewährleisten müssen.

<<man sieht in einer klaren räumlichen Trennung von Demonstrationen mit widerstreitenden Zielsetzungen – etwa durch eine Mindestdistanz von einem Kilometer – eine sinnvolle Maßnahme zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit und zur Vermeidung von Eskalationen. Zudem könnte die gezielte Mobilisierung zu Stör-Demonstrationen über soziale Netzwerke verstärkt beobachtet werden, um bei erkennbarer Absicht zur Einschüchterung oder Blockade angemessen reagieren zu können>>

so das Team der Bürgerinitiative Pro Sicherheit und Polizei, mit Pro Polizei Österreich.

Ein demokratischer Diskurs erfordert Respekt vor anderen Meinungen und das Recht, diese in einem geordneten Rahmen äußern zu können – ohne dass eine andere Gruppe diesen Rahmen gezielt zerstört. Eine Reform der Versammlungsrichtlinien in dieser Hinsicht könnte dazu beitragen, die demokratische Kultur und die Sicherheit im öffentlichen Raum langfristig zu schützen.

Michaelerplatz, Wien am 21.2.25; Links: Stör-Demo der Antifa Bewegung; Rechts: Trauerzug der Identitären Bewegung. Bild: Pro Polizei Österreich

Versammlungsfreiheit wird durch die Verfassung geschützt, auch die Gegen-Demos, aber…

In Österreich ist das Recht auf Versammlungsfreiheit durch die Verfassung geschützt, insbesondere durch Artikel 12 des Staatsgrundgesetzes (StGG) und Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Dieses Recht umfasst sowohl die Durchführung von Demonstrationen als auch die Teilnahme an Gegendemonstrationen. Gegendemonstrationen sind somit grundsätzlich zulässig und stellen einen wichtigen Aspekt des demokratischen Diskurses dar.

Allerdings können sowohl Demonstrationen als auch Gegendemonstrationen bestimmten Beschränkungen unterliegen, um die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten. Gemäß Artikel 11 Absatz 2 EMRK sind Einschränkungen zulässig, wenn sie gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind, beispielsweise zum Schutz der nationalen Sicherheit oder zur Verhütung von Straftaten.

In der Praxis bedeutet dies, dass Behörden Maßnahmen ergreifen können, um Konflikte zwischen verschiedenen Versammlungen zu vermeiden. Dies kann durch räumliche oder zeitliche Trennung von Demonstrationen und Gegendemonstrationen erfolgen.

Polizei-Einschreiten sorgt für Debatte auf X.

Die Auflösung der Gegen-Demonstration unter Androhung von Strafen wegen Vermummung hat auf der Plattform X zahlreiche Reaktionen ausgelöst. Besonders in den Berichten von X-Reporter, der seit einigen Wochen als neue Beobachtungseinheit der Gewaltbereitschaft in Österreich an der Seite der Bundespolizei agiert, wurde das konsequente Einschreiten der Polizei intensiv diskutiert. Viele Nutzer und Befürworter dieser konsequenten Sicherheitsstrategie das Vorgehen lobten die Polizei für ihr entschlossenes Vorgehen und bedankten sich, insbesondere Teilnehmer des Trauerzugs, die sich vor möglichen Angriffen durch die Antifa gefürchtet hatten und dadurch in Frieden marschieren konnten.

Gesetzestreue als Grundpfeiler unserer Demokratie: Klare Linie der Polizei für Recht und Ordnung.

Die Wiener Polizei setzte mit ihrem konsequenten Einschreiten ein klares Zeichen für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und den Schutz der demokratischen Ordnung. In Anbetracht der wiederholten Verstöße und der damit verbundenen Gefahren ist es unerlässlich, dass sowohl Veranstalter als auch Teilnehmer von Demonstrationen ihrer Verantwortung nachkommen und die bestehenden Demo-Gesetze respektieren. Nur so kann ein friedliches Miteinander und die Wahrung der demokratischen Grundrechte für alle gewährleistet werden.

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