Kritisiert, aber unverzichtbar: Der Stopp des Familiennachzugs als Maßnahme gegen Sozialmissbrauch. Juristische Debatte vs. Realität.

Familiennachzug

Bild: „My Savings“ von Smart&Digitalcities, lizenziert unter CC BY-ND.

Die Debatte um den „Stopp des Familiennachzugs“ hat in der österreichischen Presse heftige Kritik ausgelöst, insbesondere von jenen, die dies als Verstoß gegen Grundrechte werten. Doch statt sich allein auf diese Kritik zu konzentrieren, erfordert die Sicherheit eines Staates dringend mehr Aufmerksamkeit – nicht nur, um die Grundrechte kurzfristig zu bewahren, sondern sie nachhaltig in unserem System zu verankern. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn die Grundrechte unserer Gesellschaft nicht missbraucht werden und die Sicherheit nicht in den Hintergrund tritt.

Unsere Grundrechte geraten ohnehin in Gefahr, sobald sie die Sicherheit des Staates auf die Waagschale legen. Die Sicherheit-Zeitung will diese Angelegenheit tiefer und weniger oberflächlich analysieren als andere Medien, mit einem klaren Fokus auf die Bürger, ihre Sicherheit und lösungsorientierte Ansätze, statt sich von Emotionen oder unlogischen Reaktionen leiten zu lassen. Während traditionelle Medien oft geschickt im „Brainwashing“ sind, sollten wir objektiv, logisch und pragmatisch bleiben, wenn wir eine gesunde, sichere Gesellschaft unseren Kindern hinterlassen wollen. Aus österreichischer Sicht, gibt es mehrere Kritikpunkte, die die Gefährdung des Rechtsstaats verdeutlichen.

Entscheidung des Bundesministeriums zum Stopp des Familiennachzugs.

Am 12. März 2025 hat die Ministerratssitzung den sofortigen Stopp des Familiennachzugs beschlossen, um die überlasteten Systeme in Österreich zu entlasten. Die hohen Zahlen an Familienangehörigen schutzberechtigter Personen – 9.254 Einreisen im Jahr 2023 und 7.762 im Jahr 2024 – haben etwa die Bereiche Bildung, Gesundheit und Soziales an ihre Grenzen gebracht. Ziel der Maßnahme ist es, die öffentliche Ordnung zu sichern und den sozialen Frieden zu bewahren, indem die Aufnahmekapazitäten geschützt und die nationalen Regelungen im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH angepasst werden, erklärt das Bundesministerium für Inneres im Pressebericht am 13. März.

1. Überdehnung von Grundrechten durch Missbrauch.

Die geplante Aussetzung der Familienzusammenführung wird von Kritikern als weder durch einen Notstand noch durch das Recht auf Familienleben gerechtfertigt angesehen. Dennoch weisen Experten darauf hin, dass die großzügige Auslegung von Grundrechten anfällig für Missbrauch ist. Dies betrifft nicht nur Personen, die kriminelle oder terroristische Ziele verfolgen, sondern auch jene, die die Sozialsysteme ausnutzen, um finanzielle Unterstützung ohne Gegenleistung zu erhalten. Auch in der österreichischen Presse wird häufig betont, dass Migranten aus Drittstaaten diese Rechte nutzen könnten, um Ressourcen zu beanspruchen, ohne zur Entwicklung der Gesellschaft beizutragen.

2. Belastung der Sozialsysteme und Ressourcen.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die finanzielle und administrative Überlastung durch den Zustrom von Personen, die ohne Arbeitsplan oder Integrationsabsicht nach Europa und Österreich kommen. Die österreichische Presse hebt oft hervor, dass solche Migrantenfamilien Sozialleistungen beziehen, ohne aktiv zur wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Entwicklung beizutragen. Dies wird als ungerecht empfunden, da die europäischen Grundrechte ursprünglich zum Schutz und zur Förderung des Wohlstands der europäischen Bürger geschaffen wurden, nicht um Ressourcen für Personen abzuzweigen, die diese lediglich ausnutzen.

Bild: Das Bundesministerium für Inneres in Wien, von Gugerell lizenziert CC0 1.0

3. Erschöpfung der Verwaltung und Vernachlässigung der Bürger.

Eine fallweise Analyse, um Missbrauch zu verhindern, ist grundsätzlich sinnvoll, stellt jedoch eine enorme Belastung für die Verwaltung, die Gerichte, das Bundesministerium für Inneres und die Beamten dar. Bei der hohen Anzahl an Migranten aus Drittstaaten besteht die Gefahr, dass die gesamte Verwaltung überfordert wird und den europäischen Bürgern weniger Dienstleistungen und Aufmerksamkeit zukommen lässt. Die österreichische Presselandschaft kritisiert häufig, dass die Ressourcen – sei es personell oder finanziell – nicht mehr ausreichen, um die eigenen Bürger angemessen zu unterstützen, beispielsweise in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit und Wohnbedarf. Daher ist es auch nachvollziehbar, dass die Ressourcen zusätzlich erschöpft werden, wenn sie vollständig auf die Bewältigung von Migration fokussiert sind.

4. Schwächung der nationalen Souveränität.

Die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und anderer europäischer Institutionen werden in Österreich oft als Einmischung in nationale Sicherheit-Angelegenheiten wahrgenommen. Die geplante Aussetzung der Familienzusammenführung könnte gegen EU-Recht verstoßen. Die Redaktion der Sicherheit-Zeitung stellt sich aber die Frage, ob die europäische Rechtsprechung die Sicherheits- und Ressourcenbedenken der Mitgliedstaaten ausreichend berücksichtigt. Es besteht die Gefahr, dass nationale Interessen zugunsten einer übertriebenen Rechtsauslegung vernachlässigt werden.

Widerstand gegen europäisches Recht und Menschenrechte in Österreich: Ein schwieriger, aber notwendiger Balanceakt.

Um die Sicherheit, den sozialen Zusammenhalt und die Prävention einer Erschöpfung der Ressourcen zu gewährleisten, könnten Mitgliedstaaten wie Österreich Maßnahmen ergreifen, die potenziell gegen europäisches Recht und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen. Dies erfordert einen sorgfältig abgewogenen Ansatz:

  • Nationale Sicherheits- und Ressourcengesetze priorisieren: Österreich könnte nationale Gesetze erlassen, die den Familiennachzug oder andere Asylregelungen einschränken, um sowohl die Sicherheit als auch die Verfügbarkeit von Ressourcen zu sichern. Dies könnte zu Konflikten mit dem EGMR führen, der solche Maßnahmen als Verstoß gegen das Recht auf Familienleben gemäß Artikel 8 der EMRK werten könnte. Um diesen Widerstand zu rechtfertigen, müsste Österreich nachweisen, dass ein „dringender gesellschaftlicher Bedarf“ – etwa durch Überlastung der Sozialsysteme oder Sicherheitsrisiken – vorliegt.

  • Politischer Druck auf die EU: Welche Allianzen entstehen?: Eine Reform der Grundrechte- und Asylpolitik könnte auf EU-Ebene angestrebt werden. Österreich könnte sich mit anderen Mitgliedstaaten wie Polen, Ungarn, Dänemark und Italien zusammenschließen, um strengere Regelungen zu fordern, die sowohl die Prävention von Missbrauch als auch den Schutz der eigenen Ressourcen berücksichtigen. Dänemark hat in den letzten Jahren eine strengere Migrationspolitik verfolgt, während Italien unter der Führung von Giorgia Meloni und Matteo Salvini einen klaren Kurs gegen illegale Einwanderung eingeschlagen hat. Österreich könnte dies unterstützen, indem sie die öffentliche Meinung mobilisiert und auf die Notwendigkeit hinweist, die Interessen der Bürger über die Rechte von Migranten zu stellen, die keine Gegenleistung leisten.

Existierende Gesetze und Strategien zur Verhinderung von Missbrauch.

Um sicherzustellen, dass Grundrechte nicht von Personen aus Drittstaaten ausgenutzt werden und nationale Gesetze nicht gegen die eigenen Interessen gekehrt werden, gibt es bereits bestehende gesetzliche Rahmenbedingungen sowie strategische Ansätze, die Österreich und die EU nutzen sollten:

A) Bestehende Gesetze in Österreich:

  • Asylgesetz 2005 (§ Flüchtlingsgesetz): Dieses Gesetz erlaubt es, Asylanträge abzulehnen, wenn keine Schutzbedürftigkeit nachgewiesen wird. Eine strengere Anwendung könnte verhindern, dass Personen ohne echte Fluchtgründe Sozialleistungen in Anspruch nehmen. Österreich könnte den Fokus auf die Überprüfung der Integrationsbereitschaft legen, um Missbrauch zu reduzieren.

  • Fremdenpolizeigesetz: Dieses Gesetz regelt die Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen. Eine verschärfte Kontrolle der Arbeitsmarktzugänge könnte sicherstellen, dass nur jene bleiben, die zur Wirtschaft beitragen, und Ressourcen nicht unnötig beanspruchen.

  • Sicherheitspolizeigesetz: Es erlaubt Maßnahmen gegen Personen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Dies könnte als Grundlage dienen, um Familiennachzug für potenziell riskante Personen einzuschränken.

B) Europäische Gesetze und Regelungen:

  • Dublin-III-Verordnung: Diese Verordnung legt fest, dass Asylanträge im ersten EU-Land bearbeitet werden, wo der Antrag gestellt wurde. Eine konsequentere Anwendung könnte verhindern, dass Personen durch Europa reisen, um die großzügigsten Sozialsysteme auszunutzen.

  • Qualifikationsrichtlinie (2011/95/EU): Sie definiert, wer Schutzstatus erhält. Eine bessere „strengere“ Interpretation könnte sicherstellen, dass nur wirklich Schutzbedürftige Zugang zu Grundrechten erhalten, während andere abgeschoben werden.

  • Schengen-Besitzstandsregelungen: Diese erlauben temporäre Grenzkontrollen in Notsituationen (z. B. bei Bedrohung der öffentlichen Ordnung). Österreich könnte dies nutzen, um den Zustrom unkontrollierter Migranten zu begrenzen.

C) Strategien um Missbrauch zu verhindern:

  • Integrationstest als Voraussetzung: Vor der Genehmigung des Familiennachzugs könnte ein verpflichtender Integrations- und Sprachtest eingeführt werden, um sicherzustellen, dass Migranten bereit sind, zur Gesellschaft beizutragen. Dies könnte als rechtlich vertretbare Hürde dienen, die nicht direkt gegen die EMRK verstößt.

  • Begrenzung von Sozialleistungen: Eine zeitliche Begrenzung von Sozialhilfe für Neuankömmlinge (z. B. nur für die ersten sechs Monate) könnte den Anreiz reduzieren, nach Europa zu kommen, ohne Arbeitsplan. Dies müsste jedoch mit EU-Recht abgestimmt werden.

  • Notsituation als Rechtfertigung: Österreich könnte eine „Notsituation“ durch Überlastung der Verwaltung oder Ressourcenknappheit ausrufen. Dies könnte als Argument dienen, um temporäre Ausnahmen von Grundrechten zu rechtfertigen, insbesondere wenn die EGMR-Rechtsprechung dies als „notwendig in einer demokratischen Gesellschaft“ (Artikel 8 EMRK) anerkennt.

  • Kooperation mit Drittstaaten: Abkommen mit Herkunftsländern, um Rückführungen zu erleichtern, könnten den Druck auf die Verwaltung reduzieren und verhindern, dass nationale Gesetze durch ständige Rechtsstreitigkeiten ausgehöhlt werden. Dies wäre eine Aufgabe für unsere neue Ministerin für Auswärtige Angelegenheiten, Beate Meinl-Reisinger.
Das österreichische Außenministerium am Minoritenplatz 8 in Wien befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zum Bundesministerium für Inneres. Letzteres spielt eine zentrale Rolle im Bereich der Abschiebungen und der Abkommen mit Drittstaaten. Allerdings sind die Innenminister der europäischen Länder für die Sicherheit des Kontinents verantwortlich. Eine enge Zusammenarbeit zwischen diesen beiden Ministerien ist daher von großer Bedeutung.
Bild: von Gugerell lizenziert CC0 1.0

Sicherheits-Lösungen gegen Familiennachzug könnten Kritik generieren, aber die Politik, Medien und Information sollen ihre Rolle spielen, zum Wohle des Landes.

Die geplanten Maßnahmen gegen den Familiennachzug könnten auf erheblichen Widerstand stoßen – insbesondere von Justiz, Gerichten, Juristen und Menschenrechts-NGOs. Dennoch sollten die Sicherheit der Bevölkerung und der Respekt vor den Steuerzahlern stets oberste Priorität haben:

Vorgesehene Kritik von Justiz und Menschenrechts-NGOs:

  • Gerichte und Juristen durch „unlogische Logik“: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und nationale Gerichte könnten die Aussetzung des Familiennachzugs als Verstoß gegen Artikel 8 der EMRK (Recht auf Familienleben) werten. Juristen argumentieren oft, dass jede Einschränkung der Grundrechte eine unverhältnismäßige Härte darstellt, selbst wenn Sicherheits- oder Ressourcenbedenken bestehen. Dabei wenden sie Gesetze mechanisch an, ohne die historischen Gründe oder die Intention des Gesetzgebers zu berücksichtigen. Die Rechtsprechung ist kein pragmatisches System, das logisch auf aktuelle Herausforderungen reagiert; sie interpretiert und wendet Gesetze an, auch wenn diese unpräzise formuliert sind. Gerichte interessieren sich selten dafür, warum Gesetze historisch entstanden sind, und fokussieren sich ausschließlich auf die derzeitige Anwendung – wie eine Maschine, die einen festgelegten Code ausführt. Daher sollte man nicht erwarten, dass Gerichte in der Lage sind, Regelungen objektiv zu kritisieren oder Fehler in der Anwendung schnell zu erkennen…

  • Menschenrechts-NGOs ohne Hausverstand: Amnesty International und SOS Mitmensch kritisieren die Maßnahmen als diskriminierend und menschenrechtsfeindlich. Sie argumentieren, dass der Familiennachzug ein unveräußerliches Recht ist, unabhängig von Sicherheits- oder Ressourcenbedenken. Solche NGOs zeigen historisch jedoch oft wenig Interesse an der Sicherheit der Bevölkerung oder der Belastung der Steuerzahler. Sie neigen dazu, anarchische oder idealistische Positionen zu vertreten, die strukturiertes und analytisches Denken vermissen lassen. Zudem sind viele dieser NGOs ein relativ neues Phänomen, das paradoxerweise oft vom Rechtsstaat finanziert wird, nur um genau gegen diesen zu kämpfen. Es besteht die Gefahr, dass einige NGOs von Drittstaaten oder ausländischen Interessenten manipuliert werden, um deren Interessen zu fördern, anstatt tatsächlich gemeinnützige Aufgaben zu erfüllen. Daher sollte die Finanzierung solcher Organisationen besser überwacht werden, um sicherzustellen, dass sie nicht die Gesellschaft spalten oder durch Aktionen wie Gewalt, Beleidigungen, Demonstrationsproteste oder Diskriminierung Andersdenkende unterdrücken.Ursprünglich wurden NGOs gegründet, um die Arbeit von Regierungen und Beamten zu erleichtern, nicht um gegen den Staat oder Teile der Gesellschaft zu agieren…

Priorität der Sicherheit und der Steuerzahler.

Trotz dieser Kritik aus Juristen und Gerichten muss klar sein, dass die Sicherheit der Bevölkerung und der Respekt vor den Steuerzahlern oberste Priorität haben.

<<Maßnahmen wie die Aussetzung des Familiennachzugs und den Stopp der illegalen Migration dienen dazu, die Ressourcen und die Verwaltungskapazitäten zu schützen, damit die Bedürfnisse der Bürger nicht vernachlässigt werden>>

(die Initiative Pro Sicherheit und Polizei)

Die konstruktive Kritik und Modernisierung der Rechtslage ist eine Aufgabe der Gesetzgeber und der Politik, nicht der Gerichte. Ministerien und Parlament, als Stimme der Bevölkerung, sollten das letzte Wort haben, um sicherzustellen, dass die Interessen der Bürger gewahrt bleiben.

Kriminalstatistik und Missbrauch des Familiennachzugs.

Die Kriminalstatistik in Österreich erfasst keine spezifischen Daten zum Familiennachzug, weshalb es keine offiziellen Statistiken gibt, die einen direkten Zusammenhang zwischen Familiennachzug und Kriminalität belegen. Allerdings gibt es Hinweise darauf, dass der Familiennachzug in Einzelfällen zur Einreise radikaler oder extremistisch motivierter Personen genutzt wurde. Zudem wurden bereits Fälle aufgedeckt, in denen gefälschte Dokumente, manipulierte Heiratsurkunden oder erfundene Verwandtschaftsverhältnisse das Prinzip des Familiennachzugs missbraucht haben. Eine umfassende statistische Analyse, forensische Forschung und strengere Kontrollen könnten dazu beitragen, den Missbrauch dieses Systems besser nachzuweisen. Doch gerade hier fehle es an ausreichendem akademischem Engagement, kritisiert ein Vertreter der Initiative Pro Sicherheit und Polizei:

„Universitäten unternehmen zu wenig, um die aktuellen Gefahren in unserer Gesellschaft umfassend zu analysieren. Obwohl dieses Thema für die nationale Sicherheit von entscheidender Bedeutung ist, wie auch für die Gefahr durch den radikalen politischen Islam, wird es von der Wissenschaft oft unterschätzt und vernachlässigt. Diese Einstellung muss sich dringend ändern“

(so ein Vertreter der Bürgerinitiative Pro Sicherheit und Polizei)

Zum Schluss: Grundrechte für Europäer, nicht zum Missbrauch.

Es ist entscheidend, sich zu vergegenwärtigen, dass die europäischen Grundrechte, wie sie in der EMRK und der EU-Grundrechtecharta verankert sind, ursprünglich zum Wohl der europäischen Bürger geschaffen wurden. Sie sollten den Schutz, die Entwicklung und den Wohlstand der europäischen Gemeinschaft fördern, nicht aber dazu dienen, von Personen ausgenutzt zu werden – sei es durch kriminelle oder terroristische Absichten, sei es durch den Erhalt von finanziellen Mitteln ohne Gegenleistung zur Gesellschaftsentwicklung.

Auch in Österreich wird in der Presse nicht selten betont, dass Migranten, die keine Bereitschaft zeigen, sich zu integrieren oder zur Gesellschaft beizutragen, nicht dieselben Rechte beanspruchen sollten wie europäische Bürger, die zur Finanzierung des Sozialsystems und zur Ressourcenentwicklung beitragen.

Aus österreichischer Sicht könnte man also argumentieren, dass Maßnahmen wie die Aussetzung der Familienzusammenführung notwendig sind, um Sicherheit, sozialen Zusammenhalt und den Schutz der Ressourcen zu gewährleisten. Der Rechtsstaat darf nicht so weit gedehnt werden, dass er die Grundlagen der europäischen Gemeinschaft untergräbt. Es braucht daher einen ausgewogenen Ansatz, der die Bedürfnisse der Bürger, die Prävention von Missbrauch und die Vermeidung einer Ressourcenerschöpfung in den Vordergrund stellt – ein Spagat, den Österreich und andere EU-Mitgliedstaaten in den kommenden Jahren meistern müssen.

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