Schon im Jahr 1672 mahnten Dichter und Gelehrte in eindringlichen Versen, wie wichtig eine funktionierende Ordnung für das Wohl eines Staates ist. In einem damals veröffentlichten Gedicht aus Österreich wird die Bedeutung der sogenannten
„Policey“ – ein alter Begriff für staatliche Ordnungspolitik –
hervorgehoben. Der Text beklagt den moralischen Verfall der Gesellschaft: Müßiggang, Hochmut und Gesetzlosigkeit bedrohten das Zusammenleben. Die Antwort darauf war klar: Rückkehr zu Disziplin, Ehrbarkeit und Gesetzestreue.
Diese Botschaft ist zeitlos. Policey bedeutet Ordnung, und Ordnung wiederum ist das Fundament jeder sicheren, stabilen und gerechten Gesellschaft. Ohne eine starke und respektierte Polizei, die die Gesetze schützt und für die Einhaltung der Regeln sorgt, verliert jede Gemeinschaft ihre innere Kraft und Sicherheit.
Gerade heute, in einer Welt voller Herausforderungen, sollten wir uns daran erinnern, was schon vor Jahrhunderten galt: Ordnung ist kein Selbstläufer – sie muss gepflegt und verteidigt werden. Unsere Polizistinnen und Polizisten leisten hier täglich unschätzbare Arbeit. Sie stehen nicht nur für die Durchsetzung von Gesetzen, sondern auch für die Verteidigung jener Werte, die eine freie Gesellschaft erst möglich machen.
Das Werk von 1672 ist ein Zeugnis dieser ewigen Wahrheit: Ohne Ordnung keine Freiheit. Ohne Polizei keine Sicherheit. Diese Botschaft sollten wir bewahren – und jene ehren, die tagtäglich für sie einstehen.

Titelblatt (Modernes Deutsch).
Alleruntertänigste Ehren-Defension österreichischer heilsamer landesfürstlicher Policey-Ordnung
Gegen alle derzeit vorkommenden ungehorsamen Missetäter und strafwürdigen Verleumdungen.
In aufrichtiger guter Meinung komponiert von
I. H. F. â F.
Im Ton:
„Wie man die Schäferin mit der Spindel singet“
Gedruckt zu Wien in Österreich bei Matthäus Cosmerovius,
kaiserlicher Majestät Hofbuchdrucker,
im Jahr 1672.

Gedicht (Modernes Deutsch).
1. Strophe:
Die oft gewünschte Ordnung (Policey)
in den österreichischen Landen
sei tausendmal willkommen
aus der Hand des Kaisers,
dessen milder Gnadenthron
nicht nur auf Pracht in Kleidung schaut.
Jeder soll frei sagen dürfen:
Heilsam ist die Ordnung!
2. Strophe:
Wenn sie auch nicht jedem gefällt
(was wenig zu bedeuten hat),
weiß man doch, wer Herz und Knie hat
heutzutage unter den Leuten:
Wer frech ist oder eine Dirne,
wo die Vorbilder sich verlieren –
Jeder soll frei sagen dürfen:
Lobenswert ist die Ordnung!
3. Strophe:
Müßiggänger den ganzen Tag
zeigten sich auf der Straße,
Hochmut (wie man höflich sagen mag)
hielt man früher nicht für Laster.
Jetzt werden Zucht und Ehrbarkeit
eingepflanzt mit der Zeit.
Jeder soll frei sagen dürfen:
Heilig ist die Ordnung!
„Fremde“ und gesellschaftliche Ordnung – eine zeitlose Herausforderung.
Bereits in den frühen Ordnungswerken des 16. und 17. Jahrhunderts wurde gewarnt: Gesellschaftlicher Friede könne nur bestehen, wenn alle Mitglieder, Einheimische wie Hinzugekommene, die bestehenden Gesetze achten und die herrschende Ordnung respektieren. „Fremde“ – damit waren damals jene gemeint, die außerhalb der vertrauten Wertegemeinschaft standen und sich schwer einfügten. Diese Mahnung besitzt bis heute Gültigkeit.
Auch im 21. Jahrhundert zeigen Entwicklungen, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt gefährdet ist, wenn Einzelne oder Gruppen die fundamentalen Regeln von Respekt, Gesetzestreue und sozialer Verantwortung ignorieren. Gerade dort, wo Arroganz gegenüber der bestehenden Ordnung auftritt, entstehen schwere Konflikte. Die Aufgabe der Polizei ist es daher nicht nur, Recht durchzusetzen, sondern unsere gewachsene Ordnung gegen Gleichgültigkeit und Respektlosigkeit zu verteidigen. Was einst in den Policey-Ordnungsschriften gefordert wurde, bleibt eine Grundwahrheit: Ohne gemeinsame Werte und deren Schutz durch eine starke Polizei wird jede Gesellschaft anfällig und schwach.
Ungehorsamkeit, Missetätigkeit und Verleumdung: Die historische Aufgabe der Polizei als Hüterin der Ordnung.
Schon in historischen Texten wird klar, dass die Polizei eine Hauptverantwortung für die Bekämpfung gesellschaftlicher Missstände trägt. Ungehorsamkeit, Missetätigkeit und Verleumdung galten als ernste Bedrohungen für Ordnung und Zusammenhalt. Ohne eine starke Ordnungsmacht wäre es damals wie heute unmöglich gewesen, Stabilität und Vertrauen innerhalb der Gemeinschaft aufrechtzuerhalten.
Bilder: „Aller Unterthänigste Ehren-Defension Österreichischer heilsamer Landesfürstlicher Policey-Ordnung“ Verfasser (Pseudonym): I. H. F. à F. – Druckort: Wien . Drucker: Matthäus Cosmerovius (kaiserlicher Hofbuchdrucker). Jahr: 1672. Das Werk ist gemäß § 60 UrhG gemeinfrei: CC BY. Das Original dieser „Allerunterthänigsten Ehren=Defension“ von 1672 befindet sich in der Österreichischen Nationalbibliothek (ÖNB) in Wien. Die Veröffentlichung durch die Sicherheit-Zeitung und die gemeinnützige Initiative „Pro Sicherheit und Polizei“ sowie „Pro Polizei Österreich“ erfolgt zu dokumentarischen und kulturhistorischen Zwecken.
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