Nach 10 Jahren offener Grenzen und unkontrollierter Migration zieht Deutschland eine sicherheitspolitische Reißleine. In einem am 7. Mai 2025 versendeten Schreiben des deutschen Innenministeriums an den Bundespolizeipräsidenten wird die mündliche Weisung der Bundeskanzlerin vom 13. September 2015 offiziell aufgehoben. Damit wird der § 18 Abs. 2 Nr. 1 Asylgesetz wieder vollumfänglich angewendet: Schutzsuchende, die aus einem sicheren Drittstaat wie Österreich einreisen wollen, können an der deutschen Grenze abgewiesen werden – ein Paradigmenwechsel.

Die deutsche Polizeigewerkschaft begrüßt diesen Schritt ausdrücklich, ebenso viele Experten aus dem Sicherheitsbereich. Auch vulnerable Gruppen wie Kinder oder Kranke können laut Schreiben weitergeleitet werden – allerdings nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen.
Aktivierung des Asylgesetzes. Deutschland nutzt nationale Sicherheitsklausel im EU-Recht.
Mit der Rücknahme der mündlichen Weisung und der Reaktivierung von § 18 Abs. 2 Nr. 1 Asylgesetz macht Deutschland nicht nur nationales Recht wieder wirksam – es sendet auch ein klares europapolitisches Signal. Auch wenn die Bundesregierung ausdrücklich betont, keine formelle Notlage ausgerufen zu haben, lässt sich der Schritt als faktische Anwendung von Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verstehen.
Art. 72 AEUV lautet: Dieser Titel lässt die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die Wahrung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit unberührt.
Deutschland beruft sich damit auf seine nationale Verantwortung zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit und nimmt sich das Recht, bestimmte EU-Verpflichtungen im Bereich Migration und Asylrecht in den Hintergrund zu stellen – zugunsten des Grenzschutzes. Das ist rechtlich zulässig, aber politisch hochsensibel.
Auch wenn keine offizielle „Notlage“ im rechtlichen Sinne deklariert wurde, zeigt der Schritt deutlich: Die bisherigen offenen Regelungen zur Sekundärmigration gelten de facto nicht mehr. Die neue Bundesregierung erkennt damit indirekt an, dass der Kurs der letzten Jahre nicht mehr tragbar ist.
Für uns in Österreich ergibt sich daraus ein klarer Handlungsauftrag: Unsere Exekutive muss sich auf erhöhten Migrationsdruck vorbereiten. Wahrscheinlich nicht nur entlang der Ost- und Südgrenzen, sondern auch an der Grenze zu Deutschland. Denn abgewiesene Migranten könnten unmittelbar auf österreichischem Staatsgebiet auftauchen und neue polizeiliche und behördliche Herausforderungen auslösen. Zudem könnte auch für Österreich eine Berufung auf Artikel 72 AEUV ein rechtliches Werkzeug darstellen, um im Ernstfall nationale Sicherheitsinteressen über europäische Regularien zu stellen.
Bild: Initiative Pro Polizei Österreich Kreativ
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