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Anstandsverletzung gemeldet – dann kam die Überraschung

Ein Mann urinierte im gläsernen Warteraum des Bahnhofs Wien Meidling vor zahlreichen Fahrgästen. Die 133 reagierte sofort und professionell. Am Einsatzort geriet jedoch zunächst der Melder in den Fokus – bis die Kontrolle des Mannes eine überraschende Wendung brachte.

In einem vollständig einsehbaren Warteraum auf einem Bahnsteig des Bahnhofs Wien Meidling schliefen zwei Männer auf den Sitzbänken. Einer der beiden stand auf und urinierte unmittelbar neben der Eingangstür in eine Ecke des Raumes.

Der Vorgang war von außen deutlich sichtbar, ebenso der entblößte Intimbereich des Mannes. Eine Frau, die den Warteraum betreten wollte, bemerkte die Situation und zog sich sofort zurück. Der eigentlich für Reisende, ältere Menschen und Familien vorgesehene Schutzraum war damit praktisch nicht mehr benutzbar.

Ein Reporter der Sicherheit-Zeitung und langjähriger Unterstützer der Polizei dokumentierte den Vorfall kurz und gezielt. Anschließend verständigte er über 133 die Polizei.

Die Leitstelle reagierte sofort

Die Beamtin der Wiener Polizeileitstelle nahm die Meldung ernst, kommunizierte freundlich und aktivierte sofort eine Streife. Obwohl sich der Reporter wegen akuter Schulterschmerzen auf dem Weg ins Spital befand, blieb er am Bahnhof und hielt den inzwischen weggehenden Mann aus größerer Entfernung im Auge.

Die Reaktion der Leitstelle war professionell. Die Meldung wurde weder belächelt noch als unwichtig abgetan. Genau so sollte die Kommunikation zwischen Bürgern und Polizei funktionieren.

Als zwei Polizisten gemeinsam mit zwei ÖBB-Security-Mitarbeitern eintrafen, zeigte der Reporter auf den bezeichneten Mann. Der Revierinspektor, der vor Ort offenbar die Amtshandlung führte, konzentrierte sich jedoch zunächst auf den Melder: Er verlangte einen amtlichen Lichtbildausweis, stellte mehrere Fragen und wollte unter anderem wissen, ob der Reporter überprüft habe, ob es dem zweiten, im Warteraum schlafenden Mann gut gehe.

Die Aufnahme der Personalien eines Zeugen ist grundsätzlich nachvollziehbar. Problematisch war jedoch die Reihenfolge: Während alle Einsatzkräfte beim Melder standen, entfernte sich der bezeichnete Mann unbeobachtet aus dem Bahnhof.

Bild: Der Wartesaal aus transparentem Glas mit Sitzbänken bietet Fahrgästen am Bahnhof Wien Meidling einen geschützten Aufenthaltsraum. Dieses Modell ist an Bahnsteigen in ganz Österreich verbreitet. Foto: Sicherheit-Zeitung.

Mann beinahe aus den Augen verloren

Erst nach Abschluss der Kontrolle des Reporters begannen die Polizisten und die ÖBB-Mitarbeiter nach dem Mann zu suchen. Dieser hatte den Bahnhof bereits verlassen und befand sich rund 100 Meter entfernt bei einer Bushaltestelle.

Die Polizisten liefen zu ihrem Fahrzeug und konnten ihn noch rechtzeitig anhalten. Aus Sicht des Reporters hätte zumindest eine der anwesenden Personen den Mann von Beginn an im Auge behalten können, während ein anderer Beamter die Daten des Zeugen aufnahm.

Der Revierinspektor erklärte anschließend sinngemäß, die Polizei könne wegen der Anstandsverletzung nicht viel unternehmen, weil die Beamten den Vorgang nicht selbst gesehen hätten – trotz der vorhandenen Videoaufnahme. Der Reporter müsse persönlich Anzeige gegen den Mann erstatten und später mit einer Ladung zu Gericht rechnen. Mehrfach fragte der Beamte, ob der Reporter damit einverstanden sei. Zudem verwies er ihn an die ÖBB und erklärte, die Polizei sei zuvor mit „echten Kriminellen“ beschäftigt gewesen.

Nach Einschätzung des Reporters war beim Revierinspektor eine deutliche Belastung erkennbar. Angesichts steigender Kriminalität, gefährlicher Einsätze, zahlreicher Dienstverletzungen und des laufenden Streifendienstes bei großer Sommerhitze ist eine solche Erschöpfung grundsätzlich nachvollziehbar. Polizistinnen und Polizisten stehen in Wien täglich unter erheblichem Druck.

Diese Belastung erklärt möglicherweise die gereizte Reaktion, ändert jedoch nichts an der Rechtslage. Die Darstellung erschwert Bürgern unnötig die Meldung von Anstandsverletzungen und vermittelt den Eindruck, sie müssten selbst eine Art Klägerrolle gegen die betroffene Person übernehmen. Gerade bei unbekannten, obdachlosen oder nicht dauerhaft erreichbaren Personen könnte eine solche Praxis viele Bürger davon abhalten, Vorfälle überhaupt noch zu melden.

Plötzlich wurde die Meldung wichtig

Bei der Identitätskontrolle des Mannes stellte der zweite Polizist offenbar fest, dass gegen diesen ein Aufenthaltsverbot beziehungsweise eine andere fremdenrechtliche Maßnahme bestand.

Damit änderte sich die Stimmung schlagartig. Der Revierinspektor erklärte, der Mann werde nun festgenommen, komme „direkt in den Knast“ und werde in weiterer Folge abgeschoben. Eine Zeugenaussage oder die vorhandene Videoaufnahme zur Anstandsverletzung seien deshalb nicht mehr erforderlich.

Ein Aufenthaltsverbot bedeutet jedoch nicht automatisch, dass eine Abschiebung tatsächlich innerhalb weniger Tage vollzogen werden kann. Auch unabhängig davon bleibt eine sorgfältige Dokumentation der festgestellten Verwaltungsübertretung wichtig. Klare Beweismittel und eine korrekt registrierte Anzeige können weiterhin relevant sein – etwa wenn sich die Abschiebung verzögert, nicht durchgeführt werden kann oder der Mann später erneut nach Österreich einreist.

Der Vorfall zeigt dennoch: Eine zunächst als unbedeutend behandelte Meldung kann bei einer Identitätskontrolle weitere rechtlich relevante Umstände zutage fördern.

Bild: Der zuvor beim Urinieren beobachtete Mann bei der Festnahme, nachdem er versucht hatte, den Bahnhof zu verlassen. Nach Angaben eines Beamten bestand gegen ihn ein aufrechtes Aufenthaltsverbot; Foto: Sicherheit-Zeitung.

Anstandsverletzungen sind Polizeisache

Nach dem Wiener Landes-Sicherheitsgesetz begeht eine Verwaltungsübertretung, wer den öffentlichen Anstand verletzt. Dafür kann eine Geldstrafe von bis zu 700 Euro verhängt werden. Die Durchführung der entsprechenden Verwaltungsstrafverfahren und die Maßnahmen nach diesem Gesetz sind ausdrücklich der Landespolizeidirektion Wien übertragen.

Verwaltungsübertretungen werden grundsätzlich von Amts wegen verfolgt. Ein Bürger muss daher keine persönliche Klage gegen den Betroffenen führen. Er meldet den Vorfall, steht als Zeuge zur Verfügung und kann Beweismittel übergeben. Die zuständige Behörde entscheidet über das weitere Verfahren.

Auch wenn Polizistinnen und Polizisten die Handlung nicht selbst beobachtet haben, dürfen sie die Identität einer Person feststellen, die unmittelbar nach einer möglichen Verwaltungsübertretung glaubwürdig der Tatbegehung beschuldigt wird. Im konkreten Fall waren zudem eine direkte Zeugenaussage und eine Videoaufnahme vorhanden.

Vergleichbare Bestimmungen zum Schutz des öffentlichen Anstands bestehen nicht nur in Wien, sondern in allen österreichischen Bundesländern. In Salzburg werden sogar Sitzbänke und Unterstände ausdrücklich genannt, wenn Menschen durch deren anstößige Nutzung am bestimmungsgemäßen Gebrauch gehindert werden.

Bild: So können Bahnhöfe aussehen, wenn Anstandsverletzungen nicht konsequent gemeldet und überprüft werden. Viele Menschen schauen weg, obwohl sie den Vorfall beobachten und sich nicht in der Lage fühlen, etwas zu sagen oder zu unternehmen. Solche Verwaltungsübertretungen werden häufig unterschätzt.
Foto: Sicherheit-Zeitung.

ÖBB-Security kann Polizei nicht ersetzen

ÖBB-Security kann das Hausrecht durchsetzen, Menschen auffordern, ihr Verhalten einzustellen, und sie aus dem Bahnhofsbereich weisen. Eine allgemeine polizeiliche Befugnis zur Identitätsfeststellung folgt daraus jedoch nicht.

Bestellte Eisenbahnaufsichtsorgane besitzen zwar begrenzte Sonderbefugnisse. Diese betreffen bestimmte Verstöße gegen eisenbahnrechtliche Vorschriften und ersetzen keine allgemeine Amtshandlung der Polizei nach dem Wiener Landes-Sicherheitsgesetz.

Am Bahnsteig befinden sich Überwachungskameras. Dennoch wurde nach der Beobachtung des Reporters nicht eingeschritten, obwohl der gläserne Warteraum als Schlafplatz und schließlich als Toilette benutzt wurde. Das wirft die Frage auf, ob solche Vorfälle in Echtzeit überhaupt erkannt und an verfügbare Sicherheitskräfte weitergeleitet werden.

Ein möglicher Grund liegt in begrenzten Personalkapazitäten. Graffiti, Vandalismus, unerlaubte Aufenthalte, Rauchen und Urinieren in öffentlich zugänglichen Bahnhofsbereichen könnten häufiger auftreten, als ÖBB-Security und andere zuständige Stellen tatsächlich kontrollieren können. Die ÖBB sollte daher genauer analysieren, wie viele solcher Vorfälle trotz Videoüberwachung unbemerkt oder ohne unmittelbare Reaktion bleiben und ob die vorhandenen Sicherheitsressourcen an stark frequentierten Bahnhöfen ausreichen.

Wird eine Person lediglich aus dem Bahnhof verwiesen, kann sie am nächsten Tag wiederkommen. Erst eine Identitätsfeststellung und behördliche Dokumentation ermöglichen es, wiederholte Vorfälle zu erkennen und erforderlichenfalls konsequent zu verfolgen.

Ordnung beginnt bei den kleinen Dingen

Eine Anstandsverletzung beweist für sich allein weder Gefährlichkeit noch eine Straftat. Sie darf auch nicht pauschal mit Obdachlosigkeit, Herkunft, Alkohol oder psychischer Erkrankung gleichgesetzt werden.

Wer jedoch einen stark frequentierten gläsernen Warteraum als Toilette benutzt, seinen Intimbereich vor Fahrgästen entblößt und dadurch andere Menschen aus einer öffentlichen Einrichtung verdrängt, überschreitet eine erkennbare Grenze. Besonders an Bahnhöfen müssen sich Frauen, Kinder, Familien und ältere Menschen sicher fühlen und vorhandene Aufenthaltsräume tatsächlich benutzen können.

Viele Bürger sehen inzwischen weg. Manche haben keine Zeit, andere möchten keinen Konflikt riskieren oder haben sich an solche Zustände gewöhnt. Andere wollen die Polizei bewusst nicht mit vermeintlich kleineren Vorfällen belasten und vermeiden deshalb sogar einen Anruf bei 133.

Bei einer Auswertung von Reaktionen in sozialen Medien stellte die Plattform Pro Polizei Österreich wiederholt Kommentare wie „Die Polizisten haben Wichtigeres zu tun“ fest. Damit werden gerade jene Meldungen heruntergespielt, die häufig Verwaltungsübertretungen betreffen.

Diese moderne Haltung – die Polizei möglichst nur bei besonders schweren Vorfällen zu verständigen – ist angesichts der hohen Belastung der Einsatzkräfte menschlich nachvollziehbar. Sie birgt jedoch zwei erhebliche Risiken: Bürger schauen häufiger weg, und kleinere Probleme werden weder dokumentiert noch den richtigen Personen zugeordnet. Dadurch können sich wiederholte Verstöße unbemerkt verfestigen oder später zu größeren Problemen entwickeln.

Rücksicht auf die Polizei darf deshalb nicht bedeuten, Rechtsverstöße gar nicht mehr zu melden. Auch kleinere Vorfälle können wichtige Hinweise liefern, Wiederholungstäter sichtbar machen und weitere Gefahren verhindern.

Dabei gehört die Aufrechterhaltung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit seit der Gründung der Wiener Sicherheitswache zu den historischen Kernaufgaben der Polizei.

Auch Wiens Ruf als saubere und lebenswerte Stadt ist nicht selbstverständlich. Die Stadt Wien verweist selbst auf eine Spitzenstellung im internationalen Sauberkeitsvergleich. Dieser Standard kann nur gehalten werden, wenn Verschmutzung, Rücksichtslosigkeit und die missbräuchliche Verwendung öffentlicher Einrichtungen nicht einfach hingenommen werden.

Auch Anstandsverletzungen sollen weiterhin gemeldet und nicht vorschnell heruntergespielt werden. Wie dieser Vorfall zeigt, können solche Hinweise zu weiteren wichtigen Feststellungen führen und damit einen zusätzlichen Beitrag zur Durchsetzung des Rechtsstaates leisten. Ohne aktive Meldungen aus der Bevölkerung bleiben viele Verstöße unentdeckt.

Die Stadt und ÖBB müssen dafür sorgen, dass Warteräume und Bahnsteige nicht dauerhaft als Schlafplätze oder Aufenthaltsorte für Alkohol- und Drogenkonsum missbraucht werden. Wer Hausordnung und Gesetze verletzt, muss konsequent aus diesen Bereichen entfernt werden.

Brauchen wir eine Stadtpolizei?

Solche Fälle werfen die Frage auf, ob Wien zusätzliche städtische Ordnungskräfte mit deutlich mehr Fußstreifen benötigt. Ein Ordnungsamt beziehungsweise eine Stadtpolizei könnte sich konsequent um Anstandsverletzungen, Verunreinigungen, Alkoholverbote, Rauchen, unerlaubte Tierfütterung, störendes Verhalten und weitere Verstöße im öffentlichen Raum kümmern, die von Bürgern häufig nicht bei 133 gemeldet werden, weil sie als „zu wenig für die Polizei“ gelten.

In mehreren europäischen Großstädten ergänzen städtische Polizeikräfte die staatliche Polizei. Je nach Modell verfügen sie über eigene Kontroll- und Festhaltebefugnisse, sind bewaffnet und teilweise auch mit Tasern ausgerüstet. Solche Modelle bestehen unter anderem in Italien und im Baltikum.

Für Wien wäre daher nicht nur ein einfacher Kontrolldienst, sondern eine ausreichend ausgerüstete städtische Sicherheitsstruktur mit klar geregelten Befugnissen denkbar. Sie müsste bei Bedarf Personen anhalten, Identitäten feststellen und Festnahmen durchführen können, ohne wegen jedes alltäglichen Ordnungsverstoßes eine bereits stark belastete Streife der Bundespolizei anzufordern.

Die Situation in Wien hat sich verändert. Die erkennbare Belastung des Revierinspektors und die begrenzten Möglichkeiten der ÖBB-Security führen ebenfalls zu der Frage, ob sich die Sicherheitsstrukturen der Stadt verändern müssen. Auch auf der Plattform Pro Polizei Österreich wird seit Jahren über eine Stadtpolizei beziehungsweise ein Ordnungsamt nach deutschem und europäischem Vorbild diskutiert.

Die Initiative Pro Polizei Österreich wird sich deshalb demnächst ausführlicher damit beschäftigen, welches städtische Sicherheitsmodell für Wien rechtlich möglich und praktisch sinnvoll wäre.

Bild: Bahnhof Wien Meidling. Eine Frau wollte den gläsernen Warteraum betreten, bemerkte jedoch den in einer Ecke urinierenden Mann, blieb stehen und kehrte um. Das Urinieren am Bahnsteig sowie die Nutzung des Warteraums als Schlafplatz und WC stellen eine deutliche Verletzung des öffentlichen Anstands nach dem Wiener Landes-Sicherheitsgesetz dar. Am Bahnhof stehen Toiletten zur Verfügung. Wer dringend eine Toilette benötigt, darf jedenfalls nicht ausgerechnet einen voll besetzten Bahnsteig und einen für Fahrgäste vorgesehenen Warteraum dafür benutzen. Das Verhalten war daher besonders rücksichtslos. Foto: Sicherheit-Zeitung, Juli 2026.
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