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Hamas-Parole auf Demos: Warum Österreich jetzt konsequent handeln muss

Eine Polizistin gab an, der Beschuldigte habe gerufen, er wolle „alle Israeliten umbringen“. Da diese Aussage weder durch weitere Beamte noch durch Video- oder Tonaufnahmen bestätigt werden konnte, wertete das Wiener Landesgericht am 8.1. den Vorwurf als nicht beweissicher und sprach den Angeklagten nach dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“

Bild: Gerichtssaal (Symbolbild-Kreativ Sicherheit-Zeitung)

Die Diskussion rund um die Parole „From the river to the sea“ hat in den vergangenen Wochen neue Brisanz erhalten. Nach der Entscheidung des Landgerichts Berlin im Dezember 2025 und der bereits 2024 erfolgten Bewertung durch das Verwaltungsgericht Wien steht fest: Diese Parole ist kein harmloser Slogan, sondern trägt im aktuellen Kontext eine sicherheitsrelevante Bedeutung. Dennoch tauchte sie – teils in abgewandelter Form – auch 2025 erneut bei Demonstrationen in Wien auf. Die Sicherheit-Zeitung analysiert die rechtliche Lage, die operative Realität und die notwendigen Konsequenzen.

Rechtslage in Österreich: Klarer Rahmen, aber unklare Umsetzung

Das Verwaltungsgericht Wien stellte 2024 fest, dass die Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“ im Hamas-Kontext als Aufruf zur Auslöschung Israels verstanden werden kann und eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt. Auf dieser Grundlage wurde eine Demonstration untersagt (Ref. Dezember 2024 – GZ: VGW-103/040/8030/2023).

Zusätzlich bestätigte der Verfassungsgerichtshof danach, dass solche versammlungsrechtlichen Entscheidungen verfassungskonform sind. Damit ist rechtlich klar: Der Staat darf und muss eingreifen, wenn Parolen extremistischer Organisationen geeignet sind, öffentliche Sicherheit und gesellschaftlichen Frieden zu gefährden.

Parallel dazu greifen strafrechtliche Bestimmungen: §282a StGB bei möglicher Gutheißung terroristischer Straftaten, §283 StGB bei Verhetzung gegen Bevölkerungsgruppen und §6 Versammlungsgesetz bei Gefährdung der öffentlichen Ordnung

Berlin bestätigt den Kurs – Österreich hatte ihn bereits

Mit dem Urteil des Landgerichts Berlin vom 18. Dezember 2025 wurde die Parole ausdrücklich als Kennzeichen der Terrororganisation Hamas bewertet und als strafbar eingestuft. Damit bestätigte Deutschland juristisch, was österreichische Behörden und Gerichte bereits 2024 in der Sicherheitsbewertung festgehalten hatten. Diese internationale Entwicklung unterstreicht: Die Problematik ist kein Einzelfall und kein nationales Sonderthema, sondern Teil einer europaweiten Sicherheitsdebatte.

Bild: Screenshot der Berichterstattung des Berliner Landesgerichtes am 18.12.2025 – Foto: Sicherheit-Zeitung AT

Operative Realität: Warum Parolen trotzdem wieder auftauchen

Trotz klarer Rechtslage kam es 2025 in Wien erneut zu Demonstrationen, bei denen abgewandelte Varianten der Parole gezeigt wurden – etwa durch den Austausch einzelner Begriffe („Palestine“ wurde durch „all people“ ersetzt). Juristisch bewegt sich diese Praxis bewusst im Graubereich. Inhaltlich bleibt die politische Botschaft jedoch identisch. In der Praxis greifen Behörden häufig stufenweise:

  • Beobachtung der Lage
  • Aufforderung zur Entfernung problematischer Transparente
  • Dokumentation
  • Erst bei Eskalation: Auflösung der Versammlung

Diese Vorgehensweise ist rechtsstaatlich korrekt, führt aber dazu, dass extremistische Ersatzformulierungen faktisch sichtbar bleiben

(so, Janetschek der österreichischen Bürgerinitiative Pro Sicherheit und Polizei)

Beweisproblematik: Wenn polizeiliche Aussagen vor Gericht nicht ausreichen

Ein aktueller Wiener Strafprozess zeigte am 8. Jänner erneut ein strukturelles Problem: Eine Polizistin gab an, ein Demonstrant habe angekündigt, „alle Israeliten umzubringen“. Da diese Aussage weder durch weitere Beamte noch durch Video- oder Tonaufnahmen bestätigt werden konnte, wurde sie als nicht beweissicher gewertet. Der Angeklagte wurde freigesprochen.

Bereits zuvor hatte die Sicherheit-Zeitung AT auf vergleichbare Risiken hingewiesen. In der Berichterstattung zum sogenannten „Anna-Fall“ rund um die Gruppenvergewaltigung einer 12-Jährigen, im Fall einer verweigerten Aussage einer Frau, deren Tochter zuvor ein international bekanntes Hilfssignal gezeigt hatte, sowie im aktuell untersuchten Fall eines Wiederholungstäters, der nach einem Freispruch in Wien noch am selben Tag erneut einen Diebstahl beging, zeigte sich dasselbe Muster: Fehlende oder unzureichende Beweise führen zu Freisprüchen – mit unmittelbaren sicherheitsrelevanten Folgen.

Das unterstreicht die Notwendigkeit, polizeiliche Arbeit künftig systematisch durch technische Beweissicherung wie Video- und Audioaufzeichnungen zu ergänzen.

Position der Bürgerinitiative Pro Sicherheit und Polizei

Die bürgerliche Initiative Pro Sicherheit und Polizei fordert:

  1. Konsequente Entfernung extremistischer Transparente vor Ort, ohne sofortige Demo-Untersagung, aber mit klarer Linie.
  2. Standardisierte Video- und Audio-Dokumentation bei Risikodemos
    zur gerichtsfesten Beweisführung.
  3. Klare Einsatzleitlinien für Ersatzparolen
    damit Umgehungsformulierungen nicht toleriert werden.
  4. Schutz jüdischer Mitbürger als staatliche Kernaufgabe
    durch präventives und sichtbares Einschreiten.

Extremistische Rhetorik darf nicht durch sprachliche Tricks salonfähig gemacht werden“. Der Rechtsstaat muss klar signalisieren: Öffentlicher Raum ist keine Bühne für Terror-Relativierung

so, die Bürgerinitiative.

Bild: Am 20.09.2025 wurde bei der Pro-Palästina-Demo vor dem Parlament in Wien eine abgewandelte Version jener Parole verwendet, deren Einsatz das Verwaltungsgericht Wien 2024 im Hamas-Kontext als Aufruf zur Auslöschung Israels und als Gefahr für die öffentliche Sicherheit gewertet hat. Statt „Palestine“ wurde „all people“ eingesetzt – Foto: Sicherheit-Zeitung AT / X-Reporter

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