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Was passiert mit dem Standort, wenn Sie 133 wählen? So funktioniert die Ortung beim Polizeinotruf

133 wählen

Wer den Polizeinotruf 133 wählt, löst im Hintergrund mehr aus als nur eine Telefonverbindung zur Leitstelle. Auch der Standort des Mobiltelefons wird übermittelt. Doch wie genau ist diese Position? Wird sie nur einmal geschickt oder während des Gesprächs laufend aktualisiert? Und was passiert nach dem Auflegen?

Die Sicherheit-Zeitung hat die Standortfunktion beim Polizeinotruf direkt mit dem Bundesministerium für Inneres analysiert. Dabei zeigt sich ein technisch durchaus interessantes System, das mit zwei unterschiedlichen Standortquellen arbeitet.

Zwei Wege zum Standort

Bei einem Notruf können der polizeilichen Leitstelle sowohl Standortdaten aus dem Mobiltelefon selbst als auch Daten des Mobilfunknetzes zur Verfügung stehen.

Die endgeräteseitigen Standortdaten werden als GPS-Standort bereitgestellt und weisen grundsätzlich eine hohe Genauigkeit auf. Parallel dazu gibt es die netzbetreiberseitige Standortbestimmung über Funkzellen. Diese ist im Vergleich zum GPS-Standort weniger genau.

Auch die technischen Unterlagen der RTR unterscheiden zwischen Informationen, die vom Endgerät selbst ermittelt werden, und Standortinformationen des Netzes. Moderne Mobiltelefone können ihre Position über geografische Koordinaten bestimmen; das Mobilfunknetz kennt hingegen unter anderem die Funkzelle, aus der ein Notruf erfolgt. Eine solche Funkzelleninformation beschreibt nicht zwingend die genaue Position des Gerätes innerhalb der gesamten Zelle.

Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich in § 124 TKG 2021. Betreiber und Anbieter haben dem Notdienst Angaben zum Anruferstandort unverzüglich nach Eingang eines Anrufes an einer Notrufnummer zu übermitteln.

Damit ist allerdings noch nicht erklärt, was während des Gesprächs tatsächlich passiert.

Erst jede Sekunde, dann alle 25 Sekunden

Der GPS-Standort des Mobiltelefons wird bei einem Polizeinotruf nicht nur einmal zu Beginn übermittelt. Die endgeräteseitigen Standortdaten werden während der Dauer des Notrufes periodisch aktualisiert. Entscheidend ist dabei auch, wie die polizeiliche Leitstelle diese Informationen abruft.

Zu Beginn des Notrufes erfolgt die Aktualisierung jede Sekunde für drei Sekunden. Danach wird der Standort während des laufenden Gesprächs alle 25 Sekunden erneut aktualisiert.

Das ist ein wichtiger Unterschied zur netzbetreiberseitigen Standortinformation: Die Standortdaten aus der Funkzellentriangulierung werden einmalig zu Beginn des Notrufgesprächs übermittelt.

Bei einem längeren Notruf kann der Leitstelle damit mehrfach ein neuer GPS-Standort zur Verfügung stehen. Bewegt sich der Anrufer während des Gesprächs, kann sich entsprechend auch die übermittelte Position verändern.

Wie schnell und präzise das funktioniert, ist allerdings nicht in jeder Situation gleich. Die Aktualisierung hängt unter anderem vom verwendeten Endgerät, den verfügbaren GPS-Signalen, der Netzwerkverbindung und weiteren Umfeldbedingungen ab.

Die Standortangabe darf deshalb nicht mit einer unter allen Umständen metergenauen Position verwechselt werden. Entscheidend ist, welche Standortdaten das Mobiltelefon und das Netz im konkreten Moment tatsächlich bereitstellen können.

Nach dem Auflegen endet die Übermittlung

Besonders interessant ist die Frage, ob das Smartphone nach einem beendeten Notruf weiter Standortdaten an die Polizei übermittelt.

Die Antwort ist klar: Die mit dem Notruf verbundene Standortübermittlung endet mit dem Ende des Notrufgesprächs.

Auch die regelmäßige Aktualisierung des endgeräteseitigen Standortes wird dann beendet. Wer also 133 anruft und anschließend auflegt, löst dadurch keine automatisch weiterlaufende Standortübermittlung aus.

Wichtig ist allerdings die Unterscheidung zwischen der laufenden Übermittlung eines Standortes und den Daten, die während eines Notrufes bereits entstanden sind.

Aufgezeichnete Gespräche im Rahmen der Entgegennahme und Abwicklung von Notrufen werden nach drei Monaten gelöscht. Andere Daten werden nach Beendigung des Einsatzes einem Anonymisierungsprozess unterzogen und unterliegen ebenfalls einer gesetzlichen Löschfrist.

§ 58e Abs. 2 SPG sieht vor, dass die übrigen Daten nach Beendigung und Evaluierung des Einsatzes, spätestens jedoch nach 18 Monaten zu löschen sind.

Das bedeutet: Die Standortübermittlung selbst endet mit dem Telefonat. Bereits im Zusammenhang mit dem Notruf und dem Einsatz verarbeitete Daten verschwinden dagegen nicht automatisch in derselben Sekunde, sondern unterliegen den vorgesehenen Speicher-, Anonymisierungs- und Löschprozessen.

Was die Technik kann – und was noch offen ist

Für die Praxis ist vor allem das Zusammenspiel der beiden Standortwege interessant.

Die Leitstelle kann einen vergleichsweise präzisen Standort direkt vom Mobiltelefon erhalten und verfügt parallel über die Standortinformation aus dem Mobilfunknetz. Die RTR beschreibt ebenfalls, dass bei Notrufen sowohl vom Endgerät als auch vom Netz bereitgestellte Informationen zur Standortbestimmung herangezogen werden können.

Besonders relevant erscheint die wiederholte Aktualisierung des GPS-Standortes. Ein Notfall muss schließlich nicht an einem festen Ort bleiben. Der Anrufer kann sich bewegen, in einem Fahrzeug unterwegs sein oder während des Gesprächs seinen Standort verändern. Dass die Leitstelle nach den ersten Sekunden anschließend alle 25 Sekunden einen aktualisierten Standort abholt, kann in solchen Situationen einen praktischen Unterschied machen.

Wie groß die tatsächlichen Genauigkeitsunterschiede zwischen verschiedenen Mobilfunkbetreibern, Endgeräten und technischen Bedingungen in Österreich ausfallen, lässt sich pauschal nicht beantworten. Fragen zu technischen Standards, möglichen Vergleichswerten und Evaluierungen fallen insbesondere in den Zuständigkeitsbereich der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH.

(Bild: 133 wählen; Foto: Sicherheit-Zeitung)

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