Unsere Kinder, unsere Verantwortung: Ein Fall, der derzeit zur Justizdebatte zwingt

Justizpalast Wien © C.Stadler/Bwag; CC-BY-SA-4.0

Wien – Der Kinderschutz und der Frauenschutz werden derzeit gleichzeitig auf die Probe gestellt. Der mutmaßliche Missbrauch an einer Zwölfjährigen durch eine Gruppe von Jugendlichen, die aus Syrien kommen und seit 2015 in Österreich leben, hat erneut für Bestürzung gesorgt. Im jüngsten Prozess gegen einen 17-jährigen Angeklagten, dem vorgeworfen wird, das Mädchen Anfang 2023 in einer Parkgarage in der Nähe des Wiener Hauptbahnhofs vergewaltigt zu haben, fiel am Dienstag ein nicht rechtskräftiger Freispruch.

Die Begründung der Richterin:

Es sei keine Gewaltanwendung nachweisbar!

(Die Richterin – Justiz 2025)

Stattdessen habe der Angeklagte das Kind lediglich zum einvernehmlichen Verkehr überredet. Die Mutter des Mädchens reagierte unter Tränen auf diese Entscheidung, die von vielen als „Hohn“ empfunden wird. Die Bürgerinitiative Pro Sicherheit und Polizei stellt sich die Frage:

Muss Gewalt gegen Kinder noch offensichtlicher, deutlicher und intensiver werden, um als solche anerkannt zu werden?

Reicht ein einfaches „Nein“ nicht aus, um den Widerstand eines Kindes gegen sexuelle Handlungen zu verdeutlichen?

Wie hoch muss der Druck auf Kinder steigen, bevor dieser als „unakzeptable Gewalt“ erkannt wird?

(Die Initiative Pro Sicherheit und Polizei)

Widersprüche und Versäumnisse: „Nein“ ist nun wertlos?

Bestimmt hätten viele besorgte Eltern in Österreich und überall etwas dagegen. Der Fall zeigt eine Reihe von Widersprüchen: Die Staatsanwaltschaft legte dar, dass das Mädchen mehrfach „Nein“ gesagt habe, dennoch wurde Gewaltanwendung verneint. Der Opferanwalt kritisierte scharf, dass weder eine posttraumatische Belastungsstörung festgestellt wurde noch alternative Tatbestände wie schwerer sexueller Missbrauch angeklagt wurden.

Besonders empörend war die Handlung des Angeklagten, als er der Mutter des Opfers demonstrativ 100 Euro als „Schadenswiedergutmachung“ anbot – anstelle der geforderten 3000 Euro.

Die Entscheidung der Richterin bietet kein günstiges Vorbild für Gewaltprävention an Frauen und Kinder.

Der Fall wirft einen dunklen Schatten auf die Bedeutung der Aufklärung und den Schutz von Mädchen vor sexueller Gewalt. Es geht nicht nur darum, dass Kinder heutzutage immer noch von Pädophilen missbraucht werden, sondern auch um die Gefahr, dass sie von männlichen älteren Individuen, die tief in einer patriarchalischen Kultur verwurzelt sind, belästigt oder sogar vergewaltigt werden.

In einer Gesellschaft, die sich als zivilisiert versteht, muss klar sein: Niemand, auch nicht junge Männer, hat das Recht, mit einem Mädchen unter 14 Jahren Geschlechtsverkehr zu haben, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden – ganz gleich, ob der Angeklagte glaubt, das Mädchen sehe älter aus oder nicht.

Die Entscheidung der Richterin, die den Freispruch aussprach, ist aus mehreren Gründen problematisch. Sie zeigt, wie wichtig es ist, dass nicht nur die Politik, sondern auch die Justiz ein klares Signal sendet, dass Missbrauch, unabhängig von den Umständen, nicht toleriert wird. Besonders besorgniserregend ist, dass eine Richterin, die als Frau in dieser Situation ein höheres Maß an Sensibilität hätte beweisen können, die Entschuldigung der jungen Täter akzeptierte, indem sie auf den Mangel an eindeutigen Beweisen verwies oder möglicherweise davon ausging, dass die Täter die westlichen gesellschaftlichen Normen einfach nicht kennen, oder nicht anerkennen wollen.

Gesetzgebung oder Politik der Toleranz?

In einer solchen Situation darf Ignoranz keine Entschuldigung sein. Das Gesetz muss das Gesetz bleiben, und die verfügbaren Beweismittel hätten genug Anlass für eine strengere Strafe und eine respektvollere Handhabung der Rechte von Kindern und Frauen gegeben.

Leider zeigt sich immer mehr, dass Frauen in der heutigen Gesellschaft gefährdet sind, da die Justiz zunehmend von politischen Strömungen beeinflusst wird und dabei die Traditionen und Prinzipien des Rechtsstaats aus den Augen verliert. Diese Entwicklung bereitet Sorge und stellt die Frage, ob die Massenmigration nach Österreich und Europa eine traditionelle, sexistische Kultur, die von vielen arabischen Männern verteidigt wird, über die Rechte von Frauen und Kindern in unserer zivilisierten, modernen Gesellschaft stellt.

Ein gesellschaftliches Problem.

Wir haben es mit jungen Männern zu tun, die aus patriarchalisch geprägten, muslimischen Ländern kommen, wo ganz andere Vorstellungen von Gleichberechtigung und Frauenrechten herrschen. Deswegen sehen sie teilweise Frauen als minderwertig und auch als Freiwild an. Dieses Problem bleibt bestehen, auch wenn diese Jugend seit Jahren in Europa lebt und trotzdem noch nicht genug von der zivilisierten europäischen Kultur geprägt worden ist: deswegen, weil sie hier aufwachsen, jedoch immer noch unter dem Einfluss ihrer Eltern stehen, die ihre Kinder nicht selten mit den Werten ihrer verlassenen Kultur erziehen, weil sie es anders nicht kennen, oder unter dem Einfluss von Verwandten und Freunden.

Landesgericht für Strafsache Wien – Wikimedia Commons und die Lizenz (CC-BY-SA 3.0)

Was § 206 StGB über sexuelle Handlungen mit Minderjährigen besagt.

In Österreich ist der gesetzliche Schutz von Kindern und Jugendlichen in Bezug auf sexuelle Handlungen im Strafgesetzbuch geregelt. Die relevanten Bestimmungen finden sich in § 206 StGB. Demnach ist es unzulässig, wenn jemand mit einer Person unter 14 Jahren sexuelle Handlungen vornimmt – unabhängig davon, ob die betroffene Person zugestimmt hat.

Für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren gibt es eine besondere Schutzregelung. Es ist strafbar, wenn ein Erwachsener (also eine Person über 18 Jahren) sexuelle Handlungen mit einem Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren vornimmt, wenn dabei ein Machtungleichgewicht oder ein Missbrauch von Autorität vorliegt, etwa wenn der Erwachsene in einer Vertrauensstellung zu dem Jugendlichen steht (z.B. Lehrer, Ausbilder).

Das bedeutet, dass für Personen unter 14 Jahren Geschlechtsverkehr immer unzulässig ist!

Forderungen nach Reformen, Kinderschutz und Frauenschutz.

Experten mahnen, dass der Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung dringend verbessert werden müsse. Sie betonen:

„Sexuelle Handlungen mit einem 12-jährigen Kind sind immer Gewalt, unabhängig von der Zustimmung.“

Es bleibt abzuwarten, ob diese erschütternden Ereignisse den nötigen Druck auf die österreichische Politik ausüben werden, um Gesetzeslücken in der Justiz zu schließen und Kinder, und Frauen, besser zu schützen. Fälle wie dieser werfen ein Schlaglicht auf Lücken auch im österreichischen Rechtssystem, das in diesem Fall weder ausreichenden Schutz noch Gerechtigkeit für das Opfer bieten konnte. Auch international sorgt der Fall für Aufmerksamkeit: Der Unternehmer Elon Musk kommentierte den Freispruch mit „This is crazy“ und löste damit eine breite politische Diskussion auf der Plattform X aus.

Die ersten Reaktionen von Leserreportern auf diesen Artikel:

Inge:
Was sind das für Richter? Sollten diese Herrschaften dem Islam näher stehen, sofortige Entlassung. Der oder die Täter gehören abgeschoben. Für diese Menschen darf man kein Verständnis haben, sie werden nie zu unserer Gesellschaft passen oder sich integrieren.Ich bin fassungslos über Toleranz und Verständnis.

Alice:
Ausschaffen, ohne Wenn und Aber.“

Alfred:
Dieses Urteil ist unfassbar, die Staatsanwaltschaft macht hoffentlich Berufung.


Adelheid:
Es ist ganz einfach UNFASSBAR von dieser Richterin. Man sollte sie fragen: Wie reagieren Sie wenn das Ihrer Tochter( falls sie eine hat) angetan wird, sprechen Sie diesen Vergewaltiger auch frei???

Wolfgang:
Verurteilen und die ganze Bande natürlich inkl. Familiennachzug (muß in beide Richtungen gelten!) abschieben, wäre mehr als angebracht!

Andrea:
Dieses Urteil ist für mich unfassbar!!
Die Frauen/ Mädchen werden als “ “ “ „Freiwild“ abgestempelt durch dieses Urteil. Und die Strafen sind soundso unter jeder Kritik!! Ein Bankräuber, der niemanden verletzt hat, bekommt höhere Strafen als ein Vergewaltiger oder Mörder!!

Alice:
Da verliert man jeden Glauben an die Justiz. Wie kann eine Frau so Urteilen??? UNFASSBAR!!!!

Alois:
Es ist ein Schande was da betrieben wird

Peter:
Sie war 12 Jahre alt und das ist ohne wenn und aber strafbar, habe ich von gescheiteren Menschen gehört, wenn ein deutlich älterer Mensch mit ihr sexuell verkehrt. Anscheinend hat sich das in den Wiener Justizkreisen noch nicht herumgesprochen …unfassbar …Bin Vater von 4 Mädchen …

Rudolf:
Nur mal die Richterin und ihre differenzierte Urteilsfindung googeln.

Brigitte:
Das ist wirklich ein Hohn! Den damaligen Bericht kenne ich genau! Er muß also auffindbar sein! Der darf nicht unterdrückt werden!!!

Ulrike:
Der Verfall unserer Justiz hat mit Broda begonnen…..

Renate:
Unfassbar in welche Zustände wir kommen. Eine Richterin mit dieser Einstellung und diesem Urteil gehört nicht in diesem Amt. was ist aus uns geworden? Die das mit dem Mädchen machten gehören weggesperrt und die Richterin gleich dazu!

Wolfgang:
Anscheinend sollen wir und unsere Kinder nicht nur für weitgereiste Schmarotzer zahlen, sondern auch noch als Freiwild für allerlei grauslichen Straftaten herhalten! Sind natürlich alle nur tagtägliche „Einzelfälle“! Außerdem könnte man da auch noch locker mehr als 6 Milliarden für unser öst. Budget einsparen!

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Die Redaktion der Sicherheit-Zeitung.AT

(Österreichische Initiative Pro Sicherheit und Polizei )

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