Jugendkriminalität außer Kontrolle: Tausende Anzeigen – Jungtäter und Eltern sollen haften

Bild: Initiative Pro Polizei Österreich (Symbolbild).

Die zunehmende Anzahl von Jugendbanden und Jugendkriminalität in Österreich stellt ein wachsendes Sicherheitsproblem dar. Besonders besorgniserregend ist, dass viele dieser Jugendlichen unter 14 Jahre alt sind und somit aufgrund ihres Alters nicht strafrechtlich belangt werden können. Dies führt dazu, dass sie bereits am Tag nach der Tat wieder frei auf der Straße unterwegs sind, ohne jegliche Konsequenzen für ihr Verhalten.

Das österreichische Strafgesetzbuch sieht derzeit vor, dass Kinder unter 14 Jahren als strafunmündig gelten und somit nicht zur Rechenschaft gezogen werden können. Diese Regelung führt zu einer faktischen Straflosigkeit für diese Altersgruppe, was von der Initiative Pro Sicherheit und Polizei sowie Pro Polizei Österreich als gravierende Lücke im Gesetz betrachtet wird. Sie fordern daher eine rasche Aktualisierung des Strafgesetzbuches, um zu verhindern, dass Jugendbanden weiterhin die österreichischen Städte und die Bevölkerung, insbesondere junge Frauen und andere junge Leute, terrorisieren.

Die Zahlen sprechen für sich: Eine eigens gebildete „SOKO Jugendkriminalität“ kontrollierte allein im vergangenen Jahr rund 55.500 Personen im öffentlichen Raum. Dabei erstattete die Polizei etwa 7400 Anzeigen, für 900 Personen klickten die Handschellen. Das sind durchschnittlich 25 registrierte Straftaten pro Tag bzw. drei festgenommene Verdächtige. Innenminister Gerhard Karner betonte:

„Unser Ziel ist, Kinder zu schützen und Gewalttäter aus dem Verkehr zu ziehen. Dabei geht die Polizei konsequent vor.“

(Innenminister G. Karner)

Doch trotz intensiver Polizeiarbeit bleibt das Problem der Strafunmündigkeit bestehen. Die österreichische Justiz verzeichnete im vergangenen Jahr einen Anstieg der Verurteilungen junger Täter um fast +17%. Die politische Diskussion über eine Senkung des Strafalters auf 12 Jahre nimmt damit an Brisanz zu. Denn die Zahl der unmündigen Beschuldigten stieg 2024 auf alarmierende 12.442. Gegen sie sind den aktuellen Gesetzen zufolge kaum strafrechtliche Maßnahmen möglich.

Gewaltserie durch Jugendbanden in mehreren Städten.

In Wien-Floridsdorf kam es zu mehreren alarmierenden Vorfällen. Bei einem Kleidertausch-Treffen raubte eine Jugendbande Kleidung, nachdem sie Teilnehmer bedroht hatte. Wenig später sorgte eine andere Gruppe für Angst, als sie gezielt Mädchen mit einer Gaspistole ins Visier nahm. In Linz wurden erneut Raubüberfälle durch jugendliche Täter gemeldet, die sich gezielt Schwächere als Opfer suchten. Auch in Klagenfurt verschärfte sich die Lage: Eine Gruppe Jugendlicher warf absichtlich Gegenstände auf Passanten. Nach einer Eisdisco lauerten Täter ihren Opfern auf, um sie in eine Falle zu locken und auszurauben. Bei Bregenz gerieten junge Bootsfahrer ins Visier einer anderen Gruppe, die sie gewaltsam angriff. Die Täter versuchten, ihre Opfer ins Wasser zu stoßen und verletzten sie teils schwer.

Die Polizei in den betroffenen Städten hat ihre Präsenz verstärkt, um der wachsenden Gewalt durch Jugendbanden entgegenzuwirken. Ermittlungen laufen, um mögliche organisierte Strukturen hinter den Taten aufzudecken. Es gibt eine sehr lange Liste von Delikten durch Jugendbanden unter 18.

Gesetzesänderung dringend erforderlich. Reform sollte möglich sein.

Die Bürgerinitiative Pro Sicherheit und Polizei fordert, dass das Strafalter auf 12 Jahre gesenkt wird. Dadurch könnte sichergestellt werden, dass auch jüngere Straftäter Verantwortung übernehmen müssen. Eine gesetzliche Reform würde zudem klare Konsequenzen aufzeigen, um kriminelle Karrieren bereits im Ansatz zu unterbinden.

Zusätzlich zur Gesetzesänderung wird vorgeschlagen, die schulische Ausbildung zu verstärken, indem Unterricht über die Risiken und Konsequenzen jugendlicher Kriminalität eingeführt wird. Dies könnte dazu beitragen, das Bewusstsein der Jugendlichen für die Auswirkungen ihrer Handlungen zu schärfen und ihre Zukunft positiv zu beeinflussen.

Eltern stärker in die Verantwortung nehmen – ein Schlüssel zur Prävention.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Verantwortungsübernahme durch die Eltern. Die Österreichische bürgerliche Initiative Pro Polizei fordert, dass Eltern für die Taten ihrer Kinder haftbar gemacht werden und die Kosten der von ihnen begangenen Delikte tragen müssen. Damit soll sichergestellt werden, dass nicht nur der Staat, die Polizei, die Gerichte und die Schulen für die Erziehung der Kinder zuständig sind, sondern vor allem die Familien selbst.

<<Eltern müssen ihren Kindern klar machen, welche negativen Auswirkungen kriminelles Verhalten auf die gesamte Familie haben kann – auch finanziell>>

(Die Initiative Pro Polizei Österreich)

Die Vertretung ist sicher, dass solche Maßnahmen mehr Verantwortung und gesellschaftlichen Respekt fördern und Gewalttaten unter Jugendlichen entgegenwirken könnten.

Eltern in die Verantwortung nehmen? Rechtliche Herausforderungen und mögliche Lösungen für Nachhaltigkeit.

Doch eine solche Verschärfung stößt auf rechtliche Hürden. Nach geltendem österreichischem Recht § 1309 ABGB haften Eltern nur dann für Straftaten ihrer Kinder, wenn ihnen eine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann. Eine direkte strafrechtliche Verantwortung der Eltern gibt es nicht, was eine Gesetzesänderung juristisch und verfassungsrechtlich schwierig macht.

Die österreichische Verfassung schützt das Erziehungsrecht der Eltern, wodurch eine zu starke Einmischung des Staates problematisch wäre. Zudem gibt es Fälle, in denen Eltern trotz großer Bemühungen keinen Einfluss auf das Verhalten ihrer Kinder haben – etwa wenn diese in kriminelle Strukturen wie Gangs abrutschen.

Aber die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung, der unschuldigen Anwohner und der Kinder muss an erster Stelle stehen. Es darf nicht sein, dass Eltern ihre Verantwortung immer wieder von sich weisen, während die Kosten für betroffene Opfer, Gesundheitsschäden, beschädigte Einrichtungen, zerstörte Gegenstände und geschädigte Geschäfte von der Allgemeinheit, dem Staat und privaten Versicherungen getragen werden müssen. Das ist weder nachhaltig noch gerecht – es belastet die Gemeinschaft finanziell enorm, ohne dass sich die Sicherheitslage verbessert.

Die aktuelle Verfassung stammt aus einer anderen Zeit und benötigt Anpassungen an die heutigen Herausforderungen. Angesichts der wachsenden Gewalt und steigender Entschädigungszahlungen müssen alle, die Verantwortung tragen, auch Konsequenzen übernehmen – nicht nur der Staat. Eine gerechtere Verteilung der Verantwortung ist notwendig, um langfristig sowohl die Sicherheit als auch die finanzielle Stabilität unseres Systems zu gewährleisten. Nachhaltigkeit spielt dabei eine zentrale Rolle.

Jugendkriminalität. Mögliche sofortige Lösungsansätze zur Stärkung der elterlichen Verantwortung könnten diese sein.

  • Verpflichtende Erziehungsmaßnahmen: Eltern von mehrfach straffälligen Jugendlichen könnten zu Schulungen oder Beratungsgesprächen verpflichtet werden, um Aufsicht und Erziehung zu verbessern.

  • Strengere Aufsichtspflichten: Eine Gesetzesverschärfung könnte klarer definieren, wann Eltern ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen und haftbar gemacht werden können.

  • Sanktionen für wiederholte Vernachlässigung: Eltern, die ihre Verantwortung nachweislich vernachlässigen, könnten mit Bußgeldern oder anderen administrativen Maßnahmen belegt werden.

  • Soziale Leistungen an Erziehungspflicht koppeln: In bestimmten Fällen könnten Sozialleistungen bei fortgesetzter Aufsichtspflichtverletzung gekürzt oder gestrichen werden.

Wird Österreich die Diskussion über eine Gesetzesänderung zur Anpassung der Strafmündigkeitsgrenze und der Elternverantwortung bald ins Parlament bringen?
Bild: Parlament BMEIA/Gruber CC BY 2.0 (Symbolbild)

Parlamentarischer Einsatz notwendig:

Damit solche Reformen tatsächlich umgesetzt werden, müsste das Parlament eine tragfähige Lösung erarbeiten. Eine Gesetzesänderung in diesem Bereich würde jedoch eine breite politische Allianz erfordern, da sowohl juristische als auch gesellschaftliche Aspekte sorgfältig abgewogen werden müssen. Besonders heikel wäre die Abgrenzung zwischen elterlicher Verantwortung und staatlicher Überregulierung, um einerseits eine wirksame Prävention zu ermöglichen, andererseits aber keine unfaire Bestrafung von Eltern zu riskieren. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Polizei, Schulen und Jugendämtern wäre ebenfalls entscheidend, um auffällige Jugendliche frühzeitig zu identifizieren und gezielt gegenzusteuern.

Strafmündigkeit im Vergleich: Europa und Übersee, von 7 bis 18 Jahren.

Bild: Strafmündigkeit im Jahr 2018. Borysk5 CC BY-SA 4.0

Die Strafmündigkeit ist weltweit kein „Tabu“-Thema, da viele Länder ihre eigenen Regelungen und Sicherheitskonzepte sowohl in der europäischen Föderation als auch in den Vereinigten Staaten haben. In den meisten EU-Staaten wie Deutschland, Österreich, Italien und Spanien beginnt die Strafmündigkeit mit 14 Jahren, wobei Jugendliche bis 18 Jahren unter das Jugendstrafrecht fallen, das auf Erziehung und Rehabilitation abzielt.

Frankreich hat keine formelle Altersgrenze, behandelt aber Kinder unter 12-13 Jahren als nicht urteilsfähig, während in den Niederlanden die Strafmündigkeit bereits mit 12 Jahren einsetzt.

Belgien, Luxemburg und Liechtenstein setzen die Strafmündigkeit bei 18 Jahren an, erlauben jedoch Ausnahmen für schwere Straftaten ab 16 Jahren, wobei in Belgien ab 14 Jahren verwaltungsrechtliche Sanktionen möglich sind.

Die Schweiz hat eine der niedrigsten Altersgrenzen in Europa mit 10 Jahren, legt aber großen Wert auf Schutzmaßnahmen.

In den skandinavischen Ländern wie Schweden, Finnland und Dänemark beginnt die Strafmündigkeit mit 15 Jahren, während in Südeuropa Portugal mit 16 Jahren eine höhere Grenze setzt.

Osteuropäische Länder wie Polen setzen die Strafmündigkeit bei 17 Jahren an, mit Ausnahmen für schwere Straftaten ab 15 Jahren, und in Tschechien mit 15 Jahren.

San Marino und Monaco folgen ähnlichen Regelungen wie ihre Nachbarländer Italien und Frankreich, mit Strafmündigkeit bei 14 bzw. ohne klare Altersgrenze für Kinder.

Im Vereinigten Königreich beginnt die Strafmündigkeit in England, Wales und Nordirland mit 10 Jahren, in Schottland mit 12 Jahren, was zu den niedrigsten Altersgrenzen zählt.

Außerhalb Europas zeigt sich ein anderes Bild: In den US-Bundesstaaten wie Kalifornien und Texas gibt es keine formelle Mindestaltersgrenze, doch Verfahren gegen sehr junge Kinder sind selten und Jugendliche können ab 14 Jahren für schwere Straftaten wie Erwachsene angeklagt werden.

New York setzt die Strafmündigkeit bei 7 Jahren, was eine der niedrigsten Grenzen weltweit ist, obwohl Jugendliche bis 17 Jahren meist vor Jugendgerichten verhandelt werden.

In Australien variiert die Strafmündigkeit zwischen 10 und 14 Jahren, wobei viele Bundesstaaten wie Queensland bei 10 Jahren liegen, mit Fokus auf Resozialisierung.

Dieser Vergleich zeigt, dass Europa tendenziell höhere Altersgrenzen und einen stärkeren Fokus auf Rehabilitation hat, während in den USA und Australien niedrigere Grenzen und strengere Maßnahmen für Jugendliche üblich sind, was die unterschiedlichen rechtlichen und kulturellen Ansätze in der Jugendkriminalität verdeutlicht.

Jugendkriminalität und die Stadt
Bild: Harald Parth, für Pro Polizei Österreich (Symbolbild)

Polizeiarbeit und Bandenbekämpfung verdienen Anerkennung.

Ob diese Toleranz im Bezug auf die Altersbegrenzung im Bereich Jugendtäter in Europa noch nachhaltig ist, bezweifeln wir leider, da die Gewalt in Europa merklich zunimmt, während die Justiz nicht ausreichend reagiert. Das führt dazu, dass Jugendliche ihre Taten nicht selten wiederholen oder durch diese Toleranz kriminelle Strukturen ausbauen können, was zur Bildung von Jugendbanden führt. Dies belastet die europäischen Polizeikräfte enorm, auch in Österreich, senkt die allgemeine Sicherheitslage weiter und treibt die Kosten für öffentliche Sicherheit in die Höhe.

Abschließend ist zu betonen, dass unsere Österreichische Polizei trotz der schwierigen Rahmenbedingungen eine hervorragende Arbeit leistet. Die Festnahme jugendlicher Bandenmitglieder ist eine komplexe, sensible und nicht ungefährliche Aufgabe, die nur durch gut koordinierte Einsätze und professionelles Vorgehen gelingt. Gerade angesichts der steigenden Jugendkriminalität ist es notwendig, die Polizei weiter zu unterstützen und gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine effektive Strafverfolgung ermöglichen.

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